Abnahmekriterien sammeln
Freigegebene Anforderungen, Testfälle und Änderungen in einem Soll-Katalog zusammenführen.
Vor der Abnahme sollten Prüfkriterien, festgestellte Abweichungen und offene Tests eindeutig dokumentiert sein.
Technische Abnahmeprüfungen liefern Tatsachen zum Leistungsstand. Sie beantworten, welche Funktionen unter welchen Bedingungen geprüft wurden, welche Abweichungen bestehen und welche Bereiche mangels Zugang oder Daten nicht geprüft werden konnten.
Ob trotz bestimmter Abweichungen abgenommen werden muss oder darf, ist eine rechtliche Frage. Technisch entscheidend ist, dass Fehler nicht nur gezählt, sondern nach Soll-Bezug, Reproduzierbarkeit und Auswirkung bewertet werden.
Freigegebene Anforderungen, Testfälle und Änderungen in einem Soll-Katalog zusammenführen.
Geprüfte, ungeprüfte und nicht prüfbare Funktionen sichtbar unterscheiden.
Voraussetzung, Ergebnis, Auswirkung und betroffenen Geschäftsprozess dokumentieren.
Mangelbehauptungen, Optimierungswünsche und neue Anforderungen nicht vermischen.
Den tatsächlich geprüften Liefer- und Konfigurationsstand eindeutig identifizieren.
Ergebnisse und Vorbehalte verständlich und technisch überprüfbar formulieren.
Sachverhalt, Systeme, Zeitraum und Prüftiefe eindeutig abgrenzen.
Unterlagen, Daten, Versionen und technische Zustände geordnet sichern.
Soll und Ist vergleichen, Tests reproduzieren und Ursachen analysieren.
Feststellungen, Belege, Grenzen und Antworten verständlich dokumentieren.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Technisch können Art, Umfang und Auswirkungen der Abweichungen festgestellt werden; die rechtliche Schlussfolgerung hängt vom Vertrag und Einzelfall ab.
Prüfkriterien sollten aus freigegebenen Anforderungen abgeleitet und zwischen den Beteiligten nachvollziehbar abgestimmt werden.
Sie werden mit dem Grund der fehlenden Prüfbarkeit dokumentiert, etwa fehlende Testdaten, Zugänge oder abhängige Systeme.
Nennen Sie zunächst Beteiligte, Streitpunkt und gewünschtes Ziel. Bitte senden Sie noch keine vertraulichen Unterlagen; zuerst werden Zuständigkeit und mögliche Interessenkonflikte geklärt.
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